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Detailinformationen

Kriegdienstverweigerung
  Kriegdienstverweigerung
 

Kriegsdienstverweigerung


Wer sich dem Ende seiner Schulzeit durch das Abitur oder dem Ende seiner Lehre nähert, sollte sich Gedanken machen, ob er zur Bundeswehr gehen oder den Wehrsdienst verweigern will. Hier wird der Weg von der Erfassung bis zur Einberufung zur Bundeswehr erläutert und erklärt, zu welchem Zeitpunkt man verweigern kann.


Erfassung


Die Erfassung erfolgt über das Einwohnermeldeamt. Dort werden die Daten aller Männer, die im letzten Quartal 17 Jahre alt geworden sind, erfasst und dem Kreiswehrersatzamt übermittelt. Der Erfasste bekommt darüber eine Mitteilung. Zu tun ist nichts. Alles läuft von ganz allein seinen bürokratischen Gang. Nach der Kriegsdienstverweigerung fragt noch niemand. Deshalb ist es ganz einfach, nichts zu sagen. Erfasst werden übrigens alle, sogar Rollstuhlfahrer, die nie tauglich wären. Über die tatsächliche Einberufung zum Wehrdienst sagt das gar nichts. Wer nicht erfasst wird, ist vergessen worden – oder irrtümlich als Mädchen oder Ausländer registriert. Wer als Mann Andrea, Kolja, Mehmet oder Igor heißt, hat hier geringe Chancen.


Fragebogen zur Musterungsvorbereitung


Einige Wochen später kommt der Fragebogen zur Musterung. Dieser Fragebogen dient der Festlegung des richtigen Musterungstermins. Die Musterung soll nämlich etwa neun Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin stattfinden, damit nicht mehr zu viel zwischen der Musterung und dem Dienstantritt in der Bundeswehr passieren kann. Einberufen werden kann man immer erst nach dem ersten Ausbildungsende (Lehre oder Abitur). Deshalb wird in diesem Fragebogen vor allem erfragt, was man gerade macht und wie lange das noch dauert. Der Fragebogen muss ausgefüllt, die Belege (Schulbescheinigung, Kopie Ausbildungsvertrag oder ähnliches) beigefügt und abgeschickt werden.


Natürlich ist es hier nicht notwendig, über die Zukunftspläne bezüglich der späteren Verweigerung sagen. Noch interessiert die Behörde das auch nicht, weil ein Kriegsdienstverweigerungsantrag sowieso erst frühestens nach der Musterung bearbeitet wird.


Musterung


Etwa neun Monate vor dem Abitur oder Ausbildungsende kommt die Ladung zur Musterung. Auch hier gilt: Nur keine Hektik, alles in Ruhe angehen. Die Ladung zur Musterung sagt nichts darüber, ob man denn überhaupt einberufen werden soll. Bei der Musterung wird die körperliche und geistige Eignung für den Dienst an der Waffe festgestellt, also ob man – wenn man keine Gewissenbedenken hätte – fit genug ist, andere Menschen totzuschießen. Erfahrungsgemäß sind das zur Zeit 85% der Gemusterten.


Im Rahmen der Musterung, insbesondere bei der Personalaufnahme, wird man gefragt, ob man einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen möchte. Da man das bei der Musterung aller Voraussicht nach noch gar nicht tun möchte, kann man wahrheitsgemäß antworten: „Ich möchte heute keinen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen.' Manchmal wird dann von den Mitarbeitern im Kreiswehrersatzamt das Diskutieren angefangen. „Wollen Sie nicht doch lieber Zivildienst machen? Dann sollten Sie sich gleich entscheiden. Wenn Sie den Antrag gleich stellen, geht alles schneller.“ Und so weiter. Hier darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wer hier noch keinen Antrag stellen möchte, kann bei der klaren Aussage bleiben: „Ich möchte heute keinen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen.'


Auch diejenigen, die möglichst bald Zivildienst leisten möchten, können den Antrag erst nach Abschluss der Musterung stellen, damit die Ärzte ihre Tauglichkeitsentscheidung nicht von dem Gedanken leiten lassen: „Für die Bundeswehr können wir den nicht gebrauchen, aber Zivildienst machen, das sollte wohl gehen.“ Der nach der Musterung gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird weder anders noch langsamer bearbeitet.



Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung


Gleich im Anschluss an die Musterung, meistens noch am selben Tag oder einige Wochen später erfolgt die Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung. Bei diesem Test wird festgestellt, für welche Verwendungen in der Truppe man besonders geeignet ist. Natürlich wird auch festgestellt, wer weniger geeignet ist und möglicherweise gar nicht gebraucht wird.


Man durchläuft eine ganze Reihe von Tests, bei denen von mathematischen und logischen Fähigkeiten bis hin zur Reaktionsschnelligkeit und psychischen Belastbarkeit allerlei festgestellt wird. Es wird bei der Eignungsuntersuchung natürlich auch gefragt, wo man gerne seinen Wehrdienst leisten möchte, ob man vielleicht freiwillig länger dienen möchte – dann gibt es in den Zusatzmonaten auch erheblich mehr Geld – und ob man bereit ist, an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Natürlich sollte man sich über die Beantwortung dieser Fragen vorher bereits Gedanken gemacht haben.


Diejenigen, die bei der Eignungsuntersuchung besonders gut waren, werden zuerst einberufen, diejenigen, die nicht so sonderlich geeignet sind, später oder eben gar nicht. Nach heutigem Wissensstand bleiben etwa 50% der getesteten letztlich übrig, weil sie nicht gebraucht werden. Deshalb ist die Ladung zum Eignungstest ebenfalls noch keine Entscheidung darüber, dass der einzelne tatsächlich einberufen wird. Der Test muss deshalb auch noch kein Anlass sein, einen KDV-Antrag zu stellen. Noch gibt es die Chance, nicht einberufen zu werden.


Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung


Bevor der Einberufungsbescheid kommt, gibt es in einer Reihe von Fällen eine Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung. Das ist der Zeitpunkt, an dem man sagen kann, dass im Kreiswehrersatzamt entschieden wurde, eine bestimmte Person einzuberufen. Nun ist geklärt, dass man zu denen gehört, die einberufen werden. Wer nun verweigert, weiß, dass er den Zivildienst als Ersatz für einen Wehrdienst leistet, zu dem er auch tatsächlich einberufen worden wäre. Nun sollte man mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag nicht mehr warten.


Bevor man jedoch den Kriegsdienstverweigerungsantrag stellt, sollte man prüfen, ob nicht andere Gründe gegen eine Einberufung sprechen (Tauglichkeit, Unabkömmlichkeit im Betrieb, Familiensituation, Ausbildung, usw.).


Gibt es solche Gründe nicht, dann sollte der KDV-Antrag gestellt werden. Es reicht zunächst der Antrag selbst, der nur aus einem Satz besteht: „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.' Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag kann man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben oder als Einschreiben per Post schicken.


Es gibt drei Arten, wie die Bundeswehr die Einberufung zum Grundwehrdienst ankündigen kann:


Unproblematisch sind das so genannte Begrüßungsschreiben von einzelnen Marineeinheiten und manchen Kasernen. Sie sind eine Freundlichkeit für diejenigen, die gerne dienen wollen, und ein wichtiger Hinweis für die, die verweigern wollen. Rechtlich haben sie keine Bedeutung.


Weiter gibt es die Ankündigung der Heranziehung zum Grundwehrdienst vom Kreiswehrersatzamt, mit der mitgeteilt wird, dass eine Einberufung zu einem bestimmten Termin vorgesehen ist und gefragt wird, ob etwas gegen die Einberufung spricht (Tauglichkeit, Ausbildung etc.). Auch diese Ankündigungen haben für den Zeitpunkt des KDV-Antrags keine rechtliche Bedeutung. Wer unmittelbar nach Zugang dieser Ankündigung einen KDV-Antrag stellt, wird nicht anders behandelt als derjenige, der vor, bei oder unmittelbar nach der Musterung verweigert hat.


Als dritte Art der Vorinformation gibt es Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass man als Ersatz für möglicherweise ausfallende Wehrpflichtige kurzfristig einberufen werden kann. Sollte das nicht nötig sein, soll man zu dem folgenden regulären Einberufungstermin gezogen werden.



Wenn man also diese Schreiben erhalten hat, gilt: Nun kann der KDV-Antrag gestellt werden, weil das Kreiswehrersatzamt entschieden, dass man zu der Hälfte gehört, die dienen soll. Wer zügig seinen KDV-Antrag stellt, wird keinen Einberufungsbescheid mehr erhalten.


Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst


Manchmal mit Ankündigung, meistens aber ohne Ankündigung kommt der Einberufungsbescheid. Jetzt gibt es keinen Grund mehr, mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag zu warten. Nun gilt es, schnell den Kriegsdienstverweigerungsantrag persönlich beim Kreiswehrersatzamt vorbei zu bringen. Das hat folgenden Grund:


Wenn der Einberufungsbescheid kommt und der Wehrpflichtige schnell ist, kann er – obwohl er den Einberufungsbescheid schon in Händen hält – in vielen Fällen dennoch erreichen, dass sein KDV-Antrag im schriftlichen Verfahren beim Bundesamt für den Zivildienst entschieden wird und sein KDV-Antrag aufschiebende Wirkung gegenüber der Einberufung zur Bundeswehr hat.


Wie kommt das?
Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als Einschreiben. Dieser gilt erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und Feiertage). Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des Donnerstags, also Donnerstag Nacht um 24 Uhr, als zugestellt, selbst dann, wenn der Einberufungsbescheid bereits am Dienstag – und das wird die Regel sein – schon ankommt. Wird ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr (am besten in den Dienststunden des Kreiswehrersatzamtes am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag) beim Kreiswehrersatzamt persönlich übergeben, ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der Einberufungsbescheid (theoretisch – und damit rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Wichtig ist, dass der KDV-Antrag persönlich im Kreiswehrersatzamt abgegeben wird. Wenn der Antrag per Brief oder Einschreiben geschickt wird, gilt auch hier die Zustellungsfiktion und er kommt erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post an.


Der Kriegsdienstverweigerungsantrag wird dann vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet und der Einberufungsbescheid aufgehoben. Beides wird schriftlich bestätigt. Sollte das nicht automatisch passieren, kann man gegen den Einberufungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Da rechtlich alles eindeutig ist, wird dann der Einberufungsbescheid aufgehoben.


Wenn man nicht ganz so schnell ist und den KDV-Antrag nicht innerhalb der drei Tage stellen kann, ist das kein Problem. Das KDV-Verfahren wird trotzdem mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem vorgesehenen Dienstantritt bei der Bundeswehr abgeschlossen sein. Der Einberufungsbescheid bleibt zwar bestehen, das KDV-Verfahren wird vom Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung, der dann zuständig ist, aber zügig und noch vor Dienstantritt abgewickelt. Es kann nun auch zu einer mündlichen Befragung zu den Gründen für die Kriegsdienstverweigerung kommen.


Insgesamt gilt: Sofort den KDV-Antrag stellen – zunächst reicht der Satz : „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.' Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag sollte man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben und sich gleich den Eingang mit Datum und Uhrzeit quittieren lassen. Alle weiteren Unterlagen können nachgereicht werden.


Zivildienst


Nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt die Einplanung für den Zivildienst. Der für den Wehrdienst vorgesehene Dienstantrittstermin gilt nicht mehr. Der Zivildienst kann früher, aber auch später begonnen werden. Einen Zivildienstplatz kann man auch dann noch selbst suchen. Da es 190.000 Zivildienstplätze gibt, von denen immer nur 124.000 besetzt sind, hat jeder Dienstpflichtige sozusagen die freie Auswahl.


Totale Kriegsdienstverweigerung


Totalverweigerung bezeichnet die Verweigerung der Wehrpflicht, also die totale Verweigerung von
Wehr-, Zivil- und allen anderen Ersatzdiensten. Der Schritt zur Totalverweigerung kann jederzeit erfolgen, vor der Erfassung und auch während des bereits angetretenen Dienstes.


Welche strafrechtlichen Konsequenzen haben Totalverweigerer zu erwarten?


Vor Gericht wird unterschieden zwischen „Fahnenflucht' (bei jemandem, der keinen KDV-Antrag gestellt hat) bzw. „Dienstflucht“ (bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern). Die potentielle Höchststrafe beträgt fünf Jahre Gefängnis ohne Bewährung für beide Straftatbestände. Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten (auch zur Bewährung) ist man vorbestraft. Vorstrafen bis zu drei Monaten oder Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden im polizeilichen Führungszeugnis nicht aufgeführt. Wird der Totalverweigerer nach Jugendstrafrecht (bis 21 Jahre) verurteilt, taucht die Strafe ebenfalls nicht auf. Liegt das Strafmaß zwischen drei und zwölf Monaten, wird die Eintragung der Strafe nach drei Jahren aus dem Zeugnis gestrichen. Strafen, die über ein Jahr hinausgehen, werden erst nach fünf Jahren gestrichen. Aufgrund der abschreckenden Wirkung des zu erwartenden Strafmaßes ist die Zahl der Totalverweigerer in Deutschland sehr gering. In den letzen 10 Jahren war das Strafmaß für Totalverweigerung Schwankungen unterworfen.


Jeder, der sich über die Totalverweigerung Gedanken macht, sollte sich in jedem Fall gründlich und ausführlich informieren und beraten lassen.








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