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Voraussetzungen

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Für den Führerschein mit 17 gelten in Rheinland-Pfalz die folgenden Voraussetzungen.

'Die Fahrerlaubnisbehörde prüft folgende Voraussetzungen:

  • Die benannten Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein;


  • Sie müssen 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis sein;


  • Sie dürfen höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.


  • Ein Einweisungslehrgang durch einen Fahrlehrer ist für die Begleitperson nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird aber auf freiwilliger Basis empfohlen. Die Höhe der Gebühr beträgt 12,80 Euro. Bei mehreren Begleitpersonen kommen jeweils nochmals 5,10 Euro hinzu.


  • Die Begleitperson hat lediglich beratende Funktionen, sie darf nicht ins Steuer greifen. Die Kfz-Versicherung muss aus versicherungsrechtlichen Gründen über die Teilnahme am Begleiteten Fahren informiert werden.


  • Die zugelassenen Begleitpersonen werden in die mitzuführende Prüfungs­bescheinigung eingetragen.'

    (Quelle: polizei.rlp.de)

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Links (1 gefunden)
1. Was man bedenken sollte und worauf man achten sollte

'Wichtige Fakten:

  • Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde: 13,10 Euro (+ spätere Gebühr für den Kartenführerschein)


  • Auflagen: Es darf nur in Begleitung einer Person gefahren werden, deren Voraussetzungen von der Führerscheinstelle überprüft wurden.


  • Fährt der junge Fahranfänger ohne Begleitperson oder mit einer betrunkenen Begleitperson, wird der Führerschein wieder entzogen, er kann erst nach Absolvieren eines Aufbauseminars für Fahranfänger (circa 200 Euro) wieder erteilt werden.


  • Geltungsbereich: Die bis zum 18. Lebensjahr befristete Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands.'

    (Quelle: polizei.rlp.de)



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