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	Gesetzliche Krankenversicherung
	
	
	 
	
		Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich – sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttos. 
 
 
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie also auch die Beiträge – es lohnt sich. 
	
	
		 
 
	
	
	
		 
 
 
 
	
	
 
 
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 4.11.2025 14:41 Uhr 
 
	
 
 
	
 
 
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